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die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, lerfindet in Beschlüssen immer wieder neue falsche Tatsachen, nur um eine Ablehnungsbestätigung zu vermeiden und entscheidet rechtswidrig in eigener Sache !







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  • das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen. Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.




    Richterin Gebhardt, AG Pankow/Weißensee, entscheidet immer wieder als nicht gesetzlicher Richter !

    von der Richterin erfolgen immer wieder Handlungen, die Recht und Gesetz massiv mißachten.!

    den Vater nimmt Richterin Gebhardt überhaupt nicht zur Kenntnis !

    solch Verhalten von Richtern ist aber in Berlin Normalzustand, auch Richterkumpane täuschen, nur um die Ablehnung der Richterin Gebhardt zu verhindern.


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    § 42 ZPO - Ablehnung eines Richters
    (1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
    (2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
    (3) Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.

    der 2.Senat des BGH faßt dies gut zusammen mit :
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Be-schluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).

    beurteilen sie selbst einmal an den nachfolgenden Ablehnungsgründen als angenommener Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände, ob Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit der Richterin Gebhardt zu zweifeln ?

    ich bin sicher, dass auch sie zu einer Einschätzung kommen, die Richterin Gebhardt hat voreingenommen gehandelt

    das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen. Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.

    In einem Unterhaltsverfahren 22 F 1649/19 entscheidet die Richterin im Vorfeld eine einstweilige Anordnung ohne die Belange des Vaters zu beachten, dieses Verhalten der Richterin war jedoch absehbar, da sie sich auf dem Kriegspfad gegen den Vater befindet, weil er eine Ablehnung gegen ihre Person beantragt hatte.

    Ablehnung Gebhardt 2019.08.17

    die Richterin Gebhardt entscheidet am 30.10.2019 die Ablehnung ihrer Person vom 23.07.2019 rechtswidrig selbst in eigener Sache, als nicht gesetzlicher Richter !

    Beschluß der Richterin Gebhardt vom 2019.10.30 im Verfahren 22 F 1649/19

    konkrete Gründe sind ihr egal, sie hat es nicht nötig auf diese einzugehen, da sie sich auf ihre Kumpane verläßt und verlassen kann. Es wird nur auf Unzulässigkeit wegen angeblicher Verzögerung von der ersten Ablehnung an abgestellt, Hauptsache ist, eine Ablehnungsbestätigung, in die Personalakte, wird verhindert. Die Ablehnungen wurden 2016 -2018 in Verfahren getätigt, die vom Vater beantragt waren, somit war gar keine Verzögerung vorhanden und möglich.

    die Verzögerungen werden aber insbesondere durch die Richterin praktiziert.

    Auch in diesem Verfahren werden die Anträge des Vaters wieder nur verzögernd bearbeitet. Wenn die Ablehnung vom 17.8.2019 tatsächlich so offensichtlich unzulässig und rechtsmißbräuchlich wäre, wie behauptet, hätte die Richterin die Ablehnung in wenigen Tagen zeitnah entscheiden müssen und können. Aber was tut die Richterin Gebhardt, sie verzögert die Bearbeitung der Anträge des Vaters zwei Monate. Wahrscheinlich ist dies teilweise erforderlich gewesen, eine mögliche Abstimmung mit ihren Richterkumpanen, inwieweit sie mitziehen, vorzunehmen. Aber Hauptgrund ist offensichtlich, den Vater durch die Verzögerungen zu schaden, denn es geht ja um Anträge des Vaters (Behandlung der einstweiligen Anordnung).

    Beispiel einer benannten wissentlichen Lüge der Richterin Gebhardt : Im Verfahren 22 F 1683/19 wird falsch behauptet, die Ablehnung des Großvaters vom 3.3.19 wurde im Verfahren 22 F 3123/16 getätigt. auf diese Lüge wird weiterhin bestanden, obwohl noch eine Richtigstellung mit Schreiben vom 12.3.19 erfolgte, die Richterin hielt ihre Lüge trotzdem aufrecht, nur um die Ablehnung zurückweisen zu können.

    die Richterin lügt auch in dem Beschluß vom 30.10.19 wieder, sie äußert dort, dass alle zahlreich gestellten Ablehnungsanträge gegen ihre Person zurückgewiesen sind.

    Übersicht zu den Ablehnungen im Haupt-Verfahren 22 F 3123/16 :

    Ablehnung vom 22.7.16 Richterin Willenbücher Zurückweisung rechtswidrig (Richterin wurde Ablehnung bestätigt)
    Ablehnung 8.4.17 von Richterin Gebhardt unzulässig wegen angeblicher Verzögerung selbst entschieden
    Ablehnung 17.8.17 von Richterin Gellermann unzulässig wegen angeblicher Verzögerung entschieden
    Ablehnung 4.10.17 von Richterin Gebhardt unzulässig wegen angeblicher Verzögerung selbst entschieden
    Ablehnung 16.10.18 von Richterin Gebhardt unzulässig wegen angeblicher Verzögerung selbst entschieden
    Ablehnung 22.8.16 nicht bearbeitet
    Ablehnung 3.9.16 nicht bearbeitet
    Ablehnung 10.11.16 nicht bearbeitet
    Ablehnung 20.10.18 nicht bearbeitet
    Ablehnung 20.11.18 nicht bearbeitet
    Ablehnung 5.4.19 nicht bearbeitet
    Ablehnung 23.7.19 nicht bearbeitet

    von 12 Ablehnungsverfahren wurden somit 7 (ca 60 %) gar nicht bearbeitet - dass heißt bei Richterin Gebhardt "alle Verfahren wurden entschieden ! "



    bei den Ablehnungen vom 20.10.18 und 20.11.18 hat Frau Gebhardt noch im Dienstaufsichtverfahren 313 b E1 (2/19)P lt. Mitteilung der Gerichtspräsidentin vom 5.2.19 geäußert, dass die Richterin Gebhardt am 23.11.2018 alles Erforderliche zur Bearbeitung eingeleitet hat. Aber ein Jahr danach ist noch nichts bearbeitet und entschieden, und die Richterin Gebhardt behauptet in dem Beschluß vom 30.10.19 einfach, die Ablehnungen seien schon entschieden.
    hier frage ich, wer lügt jetzt, : die Gerichtspräsidentin Abel oder die Richterin Gebhardt ?

    ich glaube : es lügt die Richterin Gebhardt und zwar auch "wissentlich" !

    würden sie dieser Richterin Vertrauen entgegen bringen können ? - ich nicht !

    die Richterin täuscht schon mit der Formulierung, in einer Vielzahl von Vorverfahren, denn auf der anderen Seite fordern die Richter immer, die Eingrenzung auf das anstehende Verfahren. und das ist hier das Verfahren 22 F 1649/19 in welchem es nur eine Ablehnung vom 6.6.19 und 17.8.19 gibt. Aber was für einen normalen Bürger gilt, gilt natürlich nicht für Richter. Zum anderen ist hier die Frage, warum hier die Richterin eine Vielzahl von Verfahren kreiert hat, z.B. 5 Umgangsverfahren, wo diese Thematik mit einem Verfahren mit Nutzung von § 166 bzw. § 48 FamFG beführt hätte werden können. Der Richterin ging es offensichtlich um die Vielzahl der Verfahren, um die Kosten für den Vater zu erhöhen.

    auch die Darstellung, "sie hätte "wissentlich die Unwahrheit" gesagt, entbehrt jeder Grundlage", ist eine falsche Zweckbehauptung, warum werden diese Aussagen nicht konkret mit Daten begründet, hierzu hatte sie über drei Jahre Gelegenheit, offensichtlich, weil es nicht möglich ist. Damit ist die Richterin schon wieder unehrlich, was alleine schon ein Grund zur Befangenheit darstellt.

    die Richterin Gebhardt will hier offensichtlich darauf abstellen, dass die Falschen Tatsachen nicht wissentlich erfolgten, dies hat strafrechtlichen Belang.

    denn bei Amtsträgern fordert das Rechtssystem bei Straftaten, entgegen dem Gesetz, den Tatbstand, dass die Verpfehlungen bewußt und wissentlich gemacht wurden, während bei dem normalen Bürger gilt :

    "Dummheit schützt vor Strafe nicht"

    die Darstellung, mein Verhalten in den Vorverfahren begründet keine Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Antragsgegner. ist eines Richters unwürdig, denn solche Bewertung steht ihm lt. Gesetz nicht zu. Somit hat die Richterin ihr nicht zustehende Aufgaben übernommen, um ihre Interessen zu vertreten. Zum anderen dienen solche Bemerkungen dem Ziel, andere entscheidende Richter zu beeinflussen.

    Auch die weiteren Ausführungen in dem Beschluß vom 30.10.19 sind nicht nachvollziehbar, denn der Vater wurde über das Verfahren 22 F 1649/19 mit Übergabe eines PKH-Antrages der Mutter lt. Schreiben vom 15.3.19 informiert. Hierzu wurde eine Stellungnahme mit Schreiben vom 31.3.2019 vom Vater übergeben. In dieser Stellungnahme wurde Pauschal ein Ablehnung mit der Formulierung :
    hiermit beantrage ich die Ablehnung der Richterin Gebhardt, die Begründungen ergeben sich analog der Ablehnungen im Verfahren 22 F 3123/16.
    Eine benannte Entscheidung 5 Ar 23/19 ist dem Vater nicht bekannt. Es entsteht auch sofort die Frage, warum der PKH-Antrag der Mutter trotz Enthaltungsgebot von Tätigkeiten nach § 47 ZPO so zeitnah entschieden werden mußte, während der entsprechende Antrag des Vaters vom 31.3.19 bis heute nicht entschieden wurde, was wiederum auf Verfahrensverzögerung der Richterin verweist. Somit ist auch die Darstellung der Richterin, sie hätte keine Tätigkeit zwischen den Befangenheitsanträgen vorgenommen nur unsinnig. Mit Schreiben vom 23.7.2019 wurde die im Verfahren 22 F 3123/16 gestellte Ablehnung separat in diesem Verfahren zum Gericht gereicht, da für jedes Verfahren gesonderte Ablehnung gestellt werden muß. Zum anderen fällt die Richterin Gebhardt ja insbesondere durch Untätigkeit auf. Hierzu wurde auch schon auf folgenden Webseiten informiert :

    http://gebhardt-richterin.rechtsbeugung-richter.de
    http://gebhardt-willkür.rechtsbeugung-richter.de
    http://gebhardt-christina.rechtsbeugung-richter.de
    http://gebhardt-ag-pankow.rechtsbeugung-richter.de
    http://gebhardt-charakterschwäche.rechtsbeugung-richter.de
    http://gebhardt-diskriminierung.rechtsbeugung-richter.de
    http://gebhardt-kindeswohlgefährdung.rechtsbeugung-richter.de

    weiterhin wurden vom Vater auch Ablehnungen zeitnah nach den Geschehnissen übergeben um Verfahrensverzögerungen zu minimieren, weil diese dann sofort bearbeitet werden können .

    Somit wäre auch eine weitere Ablehnung durchaus angebracht

    Richter können verleumden und falsche Tatsachen erfinden wie sie wollen, denn sie handeln nach Ansicht der Berliner Gerichte nicht als Person, sondern als Amtsperson bzw. Behörde !

    in der dienstlichen Äußerung erklärt die Richterin Gebhardt, die Unterlage das Schreiben vom 11.5.16 sollte mit dem Vermerk an den Vater gereicht werden - dies ist aber gerade nicht erfolgt und auch drei Jahre lang nicht vorgenommen worden, und war auch offensichtlich von Frau Gebhardt nicht geplant, somit hat sie gelogen.

    das Entkoppeln von strafbaren Handlungen bei Richtern von der Person, ist eine gute Basis für Willkür !

    der Richter Dittrich meint, Verleumdungen von Richtern werden in dem Verfahren geklärt, in welchem sie entstanden sind.
    welcher Irrwitz : der Richter, der verleumdet, klärt dieses auch auf ! Den Richter möchte ich mal sehen ! wie blööd hält der Richter Dittrich den normalen Bürger ? und wie sehr wird Recht und Gesetz von Richtern mißbraucht ?

    Meine Meinung :

    Personen wie : Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, ; Regionalleiter Andreas Bandlow, Jugendamt SPD Weißensee, ; Mitarbeiterin Howe Jugendamt Pankow, Verfahrensbeiständin Eleonore Wolf und Sachverständige Sarah Fuchs, sollten nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben.




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